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Bürgergeld-Rechner 2026 — kostenlos online Anspruch berechnen

Haushaltstyp wählen, Miete und Heizkosten eintragen — der Rechner zeigt Regelbedarf, Unterkunftskosten und geschätzten Gesamt-Anspruch nach SGB II, inkl. PDF-Nachweis.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Vereinfachte Schätzung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind nur die Werte Ihres Jobcenters. Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung im SGB II vielfach „Grundsicherungsgeld" statt „Bürgergeld" — die Regelsätze bleiben unverändert.

Angaben zum Haushalt

Haushaltstyp und Kinder per Klick auswählen — nur Miete, Heizkosten und Einkommen sind Freitext.

Vorlage:

Haushaltstyp

Bei „Paar" gilt Regelbedarfsstufe 2 für beide Partner (je 506 €), bei „Single"/„Alleinerziehend" Stufe 1 (563 €).

Kinder je Altersstufe

Kinder 0–5 Jahre Regelbedarfsstufe 6 · 357 €
0
Kinder 6–13 Jahre Regelbedarfsstufe 5 · 390 €
0
Kinder 14–17 Jahre Regelbedarfsstufe 4 · 471 €
0

Kinder/Jugendliche erhalten zusätzlich 25 € Sofortzuschlag pro Monat (§ 72 SGB II). Bei „Single" auf 0 gesperrt.

Unterkunft & Heizung

Miete inkl. kalter Nebenkosten, ohne Heizung.
Vorauszahlung oder Abschlag fürs Heizen.

Einkommen (optional)

Leer lassen, wenn kein Erwerbseinkommen vorhanden ist. Der Freibetrag nach § 11b SGB II wird automatisch abgezogen.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Regelbedarfsstufen 2026 (Referenz)

Alle sechs Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II, unverändert gegenüber 2024/2025 (Nullrunde). Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfe für 2026.

StufePersonengruppeBetrag/Monat
RBS 1Alleinstehende, Alleinerziehende563 €
RBS 2Partner in Bedarfsgemeinschaft (je Person)506 €
RBS 3Erwachsene ohne eigenen Haushalt (z. B. in Einrichtungen)451 €
RBS 4Jugendliche 14–17 Jahre471 €
RBS 5Kinder 6–13 Jahre390 €
RBS 6Kinder 0–5 Jahre357 €

Was dieser Rechner nicht abbildet

8 Punkte zur Genauigkeit dieser Schätzung
  1. Keine Vermögensprüfung: Schonvermögen und Vermögensgrenzen (§ 12 SGB II) werden hier nicht abgefragt.
  2. Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II, 12–36 % je nach Kinderzahl und -alter) ist nicht eingerechnet.
  3. Karenzzeit/Angemessenheitsprüfung (§ 22 Abs. 1 SGB II): in den ersten 12 Monaten gilt die tatsächliche Kaltmiete bis zur 150-%-Grenze, danach eine strengere Angemessenheitsprüfung durch das Jobcenter. Heizkosten werden von Anfang an geprüft.
  4. Kindergeld wird real vorrangig dem Bedarf des Kindes zugerechnet (§ 11 Abs. 1 Satz 4 SGB II) — hier nicht separat abgebildet.
  5. Nur der Erwerbseinkommen-Freibetrag (§ 11b Abs. 3 SGB II) ist eingerechnet. Andere Einkommensarten (Rente, Unterhalt, weitere Sozialleistungen) werden real anders oder voll angerechnet.
  6. Regelbedarfsstufe 3 (z. B. unter 25-Jährige ohne eigenen Haushalt bei den Eltern) ist in diesem Haushaltsmodell nicht wählbar, nur als Referenz gelistet.
  7. Sonderregeln für unter 25-Jährige und Auszubildende (§ 11b Abs. 2b SGB II) sind nicht berücksichtigt.
  8. Weitere Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung nach § 21 SGB II) sind nicht enthalten.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Häufige Fragen

Ist der Bürgergeld-Rechner eine verbindliche Berechnung?

Nein. Dies ist eine vereinfachte Schätzung auf Basis der Regelbedarfsstufen 2026, der von Ihnen angegebenen Unterkunftskosten und der Freibetragsstaffel für Erwerbseinkommen. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid Ihres zuständigen Jobcenters — dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie hoch ist der Regelsatz 2026 für Alleinstehende?

Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende, Alleinerziehende) liegt 2026 unverändert bei 563 Euro monatlich — eine sogenannte Nullrunde, da der gesetzliche Besitzschutz nach § 28a SGB XII ein Sinken verhindert. Quelle: BMAS, Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfe für 2026.

Was zählt zu den Kosten der Unterkunft und Heizung?

Kaltmiete und Heizkosten werden nach § 22 SGB II grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) gilt das bis zur 150-Prozent-Grenze der angemessenen Kosten, danach greift eine strengere Angemessenheitsprüfung. Heizkosten werden von Anfang an geprüft.

Wie funktioniert der Freibetrag für Erwerbseinkommen?

Nach § 11b Abs. 3 SGB II bleiben die ersten 100 Euro Erwerbseinkommen komplett anrechnungsfrei, danach 20 % bis 520 Euro, 30 % bis 1.000 Euro und 10 % bis 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro mit minderjährigem Kind in der Bedarfsgemeinschaft).

Wurde das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt?

Mit der Reform zum 1. Juli 2026 verwendet der Gesetzestext des SGB II an vielen Stellen bereits den Begriff „Grundsicherungsgeld" statt „Bürgergeld" (z. B. § 72 SGB II Sofortzuschlag). Die Regelsatz-Höhen und die Berechnung ändern sich dadurch nicht, nur die Bezeichnung.

Was berücksichtigt dieser Rechner nicht?

Vermögensprüfung, Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende oder Schwangere), die Kindergeld-Anrechnung direkt auf den Kinderbedarf sowie Sonderregeln für unter 25-Jährige werden hier nicht abgebildet. Details in der Aufklapp-Box „Was dieser Rechner nicht abbildet".